Brandschutz.

Für Ihre Sicherheit.

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Vorbeugender baulicher Brandschutz.

Die Sicherheit der Nutzer unserer Gebäude steht für uns an oberster Stelle. Zentraler Aspekt ist der Brandschutz – ein komplexes Thema, das von der Planung, über die Genehmigungsverfahren bis hin zur fachgerechten Ausführung umfassende Fachkenntnisse und Erfahrung erfordert. Im Vordergrund steht immer die Vermeidung eines Brandes beziehungsweise dessen schnellstmögliche Bekämpfung sowie die Rettung von Menschenleben.

Wenn es um die Sicherheit von Gebäuden geht, spielt der vorbeugende bauliche Brandschutz eine entscheidende Rolle. Wichtig ist dabei die Verwendung nichtbrennbarer Baustoffe und der Einsatz feuerwiderstandsfähiger Konstruktionen.

Die gesetzlichen Vorgaben und Regelungen

Der bauliche Brandschutz ist Teil des Bauordnungsrechts, dem auf Länderebene die Landesbauordnungen zugrunde liegen. Um unterschiedlichen Ausformungen des Bauordnungsrechts entgegenzuwirken, steht den Ländern die sogenannte Musterbauordnung als Orientierung für die eigene Landesgesetzgebung zur Verfügung.

§ 14 der Musterbauordnung besagt: „Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.“ 

Nach den Bauordnungen dürfen bei der Errichtung und Änderung von Gebäuden nur Baustoffe, Bauteile und Anlagen verwendet werden, die den bauaufsichtlichen Anforderungen entsprechen.
Die Brauchbarkeit kann durch

  • genormte Bauprodukte nach DIN 4102 Teil 4
  • besonders geprüfte Bauprodukte (allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung)
  • Zustimmung im Einzelfall

nachgewiesen werden.

Das Deutsche Institut für Bautechnik in Berlin (DIBt) regelt durch Veröffentlichungen in der Bauregelliste die erforderliche Nachweisführung der zum Einsatz kommenden Bauprodukte und Bauarten.

Modulbaugebäude sind in der Regel keine genormten Bauprodukte und Bauarten gemäß der Bauregelliste. Der Nachweis erfolgt über allgemein bauaufsichtliche Prüfzeugnisse (abP) oder allgemein bauaufsichtliche Zulassung (abZ).

Bauteile mit allgemeinem bauaufsichtlichem Prüfzeugnis

Unsere Bauteile sind von der MPA Universität Stuttgart nach nationalen und europäischen Normen geprüft. Es liegen allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse sowie gutachterliche Stellungnahmen vor. Die statischen Bauteile erfüllen im Anwendungsfall die Feuerwiderstandsklassen F30 (feuerhemmend) und F90 (feuerbeständig).

Rufen Sie uns an! Wir beraten Sie gerne: 07344 / 173-0

Vorbeugender baulicher Brandschutz.

Die Sicherheit der Nutzer unserer Gebäude steht für uns an oberster Stelle. Zentraler Aspekt ist der Brandschutz – ein komplexes Thema, das von der Planung, über die Genehmigungsverfahren bis hin zur fachgerechten Ausführung umfassende Fachkenntnisse und Erfahrung erfordert. Im Vordergrund steht immer die Vermeidung eines Brandes beziehungsweise dessen schnellstmögliche Bekämpfung sowie die Rettung von Menschenleben.

Wenn es um die Sicherheit von Gebäuden geht, spielt der vorbeugende bauliche Brandschutz eine entscheidende Rolle. Wichtig ist dabei die Verwendung nichtbrennbarer Baustoffe und der Einsatz feuerwiderstandsfähiger Konstruktionen.

Die gesetzlichen Vorgaben und Regelungen

Der bauliche Brandschutz ist Teil des Bauordnungsrechts, dem auf Länderebene die Landesbauordnungen zugrunde liegen. Um unterschiedlichen Ausformungen des Bauordnungsrechts entgegenzuwirken, steht den Ländern die sogenannte Musterbauordnung als Orientierung für die eigene Landesgesetzgebung zur Verfügung.

§ 14 der Musterbauordnung besagt: „Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.“ 

Nach den Bauordnungen dürfen bei der Errichtung und Änderung von Gebäuden nur Baustoffe, Bauteile und Anlagen verwendet werden, die den bauaufsichtlichen Anforderungen entsprechen.
Die Brauchbarkeit kann durch

  • genormte Bauprodukte nach DIN 4102 Teil 4
  • besonders geprüfte Bauprodukte (allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung)
  • Zustimmung im Einzelfall

nachgewiesen werden.

Das Deutsche Institut für Bautechnik in Berlin (DIBt) regelt durch Veröffentlichungen in der Bauregelliste die erforderliche Nachweisführung der zum Einsatz kommenden Bauprodukte und Bauarten.

Modulbaugebäude sind in der Regel keine genormten Bauprodukte und Bauarten gemäß der Bauregelliste. Der Nachweis erfolgt über allgemein bauaufsichtliche Prüfzeugnisse (abP) oder allgemein bauaufsichtliche Zulassung (abZ).

Bauteile mit allgemeinem bauaufsichtlichem Prüfzeugnis

Unsere Bauteile sind von der MPA Universität Stuttgart nach nationalen und europäischen Normen geprüft. Es liegen allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse sowie gutachterliche Stellungnahmen vor. Die statischen Bauteile erfüllen im Anwendungsfall die Feuerwiderstandsklassen F30 (feuerhemmend) und F90 (feuerbeständig).
Rufen Sie uns an! Wir beraten Sie gerne: 07344 / 173-0

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Allgemeines bauaufsichtliches Prüfungszeugnis

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Gutachterliche brandschutztechnische Bewertung F30

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Gutachterliche brandschutztechnische Bewertung F90

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Tragende Modulwand F30

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Tragende Moduldecke F30-F90

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Tragende Wand F90

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Tragende Decke F90

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Tragende „Außendwand Powerpanel“ F30

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Tragende Außenwand mit Holzfaserdämmplatte F30

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Tragende Außenwand mit Holzfaserdämmplatte F90

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Tragende Modulbau-Decke F30

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Tragende Dachkonstruktion eines Container-Moduls F30